| 1.
ALLGEMEINES
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen
gelten für die gesamte Geschäftsverbindung.
Der Vertragspartner erkennt sie für den vorliegenden
Vertrag und auch für alle zukünftigen
Geschäfte als für ihn verbindlich an.
Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen
Zustimmung. Der Vertragspartner verzichtet auf
die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen.
Diese werden auch nicht durch unser Schweigen
oder durch unsere Leistung bzw. Lieferung Vertragsinhalt.
2. ANGEBOT UND LEISTUNG BZW. LIEFERUNG
Unsere Angebote sind unverbindlich und als Aufforderung
zur Abgabe von Aufträgen aufzufassen. Ein
Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung,
spätestens durch unsere Ausführung des
Auftrags zustande.
Werden wir an der Vertragserfüllung durch
Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörung
bei uns oder bei unseren Zulieferern behindert,
zum Beispiel durch Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme,
Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik,
Aussperrung, Materialmangel, Importbeschränkungen,
urheberrechtlich bedingte Lieferverbote oder sonstige
von uns nicht vertretbare Ursachen, so verlängert
sich die Erfüllungsfrist angemessen.
Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten,
wenn er uns nach Ablauf der verlängerten
Frist schriftlich eine Nachfrist setzt. Der Rücktritt
hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb
der Nachfrist erfüllen.
O.g. Erfüllungsverzögerungen berechtigen
uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
wenn der vereinbarte Termin um 6 Wochen überschritten
ist. Wird uns die Vertragserfüllung aus o.g.
Gründen ganz oder teilweise unmöglich,
so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Von der Behinderung werden wir den Besteller umgehend
verständigen. Diese Bestimmungen greifen
auch dann, wenn die Behinderung oder Unmöglichkeit
während eines bereits vorliegenden Verzugs
eintritt.
Ist der Besteller aus einer früheren Lieferung
in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen
zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines eventuellen
Schadens verpflichtet zu sein. Mehr- oder Mindermengen
von bis zu 10% sind technisch nicht immer vermeidbar
und gelten daher als vertragsgemäße
Leistung ausdrücklich vereinbart. Zu Teillieferungen
sind wir berechtigt.
3.
VERSAND VON WAREN
Transportweg und Transportmittel bestimmen wir,
soweit der Besteller keine besondere Versandart
wünscht.
4.
GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung, spätestens
mit der Übergabe an den Transporteur, auf
den Besteller über. Wird die Auslieferung
zum Transport durch Umstände im Bereich des
Bestellers verzögert, so geht die Gefahr
bereits zum Zeitpunkt unserer Lieferbereitschaft
über.
Nichterhalt einer Sendung ist uns spätestens
10 Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen.
Rücksendungen laufen auf Kosten und Gefahr
des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht
aufgrund einer berechtigten Reklamation wegen
Falschlieferung, Mängeln (Fabrikations- oder
Materialfehler) oder unverlangt zugesandter Ware
erfolgt.
5.
PREISE UND ZAHLUNG
Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart
sind, werden wir die am Tage der Lieferung bzw.
Leistungserbringung geltenden Preise berechnen.
Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders
angegeben, in Euro (EUR), die gesetzliche Mehrwertsteuer
wird gesondert berechnet.
Zahlungen sind in aller Regel sofort, d.h. innerhalb
von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zu leisten. Wir können die Lieferung oder
Leistung aber auch von einer anderen Zahlungsvereinbarung,
z.B. Vorauszahlung, abhängig machen.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das
Datum des Zahlungseingangs (Datum der Wertstellung)
bei uns oder der Gutschrift der Zahlung bei der
von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt,
Zinsen in Höhe von 1,0% pro angefangenen
Monat nach Verzugseintritt zuzüglich der
Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort
fällig. Die Geltendmachung eines höheren
Schadens bleibt vorbehalten.
Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme
von Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie
erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt
nur unter üblichem Vorbehalt. Eine Gewähr
für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen
Protest übernehmen wir nicht. Für den
Fall, daß ein Scheck nicht termingerecht
eingelöst wird oder Umstände beim Besteller
eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung
nicht mehr rechtfertigen, können wir sämtliche
gegen ihn bestehenden Forderungen, auch wenn hierfür
Schecks gegeben sind, sofort fällig stellen
und auch sonstige Kreditzusagen widerrufen.
Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen
mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht berechtigt.
6. EIGENTUMSVORBEHALT BEI WARENLIEFERUNG
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware)
bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig
entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung
mit dem Besteller. Hierzu gehören auch bedingte
sowie von uns in ein Kontokorrent eingestellte
Forderungen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb,
und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt
veräußern; zu anderen Verfügungen
insbesondere zur Sicherungsübereignung und
zur Verpfändung ist er nicht berechtigt.
Der Besteller
tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf
der Vorbehaltsware einschließlich der entsprechenden
Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten
an uns ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware
vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht
gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft
wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des
Betrages, den wir dem Besteller für die mitveräußerte
Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer
berechnet haben.
Für den
Fall, daß die Forderungen des Bestellers
aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen
werden, tritt der Besteller hiermit bereits seine
Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber
seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe
des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich
Mehrwertsteuer.
Versicherungs- und Schadensersatzansprüche,
die der Besteller wegen Verlustes oder Schäden
an Vorbehaltsware erwirbt, werden hiermit an uns
abgetreten.
Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt,
die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen.
Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen
ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
Für den Fall, daß beim Besteller Umstände
eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung
nicht mehr rechtfertigen, hat der Besteller auf
unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung
schriftlich zu benachrichtigen und zu ermächtigen,
uns alle notwendigen Auskünfte zu erteilen,
Unterlagen vorzulegen und zu übersenden.
Bei Vorliegen der in Absatz 6 Satz 3 genannten
Umstände hat uns der Besteller Zutritt zu
der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware
zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung
der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern
und an uns herauszugeben.
Übersteigt der Wert dieser Sicherung die
Höhe unserer Forderungen nicht nur vorübergehend
um mehr als 20%, werden wir insoweit die Sicherung
nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers
freigeben.
Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf
die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen
sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder
Weise bei der Intervention zu unterstützen.
Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten
Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller
Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks
Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen
trägt der Besteller.
7.
MÄNGELHAFTUNG/FRISTEN
Die Leistung wird in der Ausführung und Beschaffenheit
erbracht, wie sie zur Zeit der Erbringung üblich
ist, sofern dies unter Berücksichtigung unserer
Interessen dem Besteller zumutbar ist.
Unsere Gewährleistungshaftung bestimmt sich,
soweit im folgenden keine besonderen Regelungen
enthalten sind, nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert,
wenn dies schriftlich besonders vereinbart worden
ist - dies gilt auch, wenn Eigenschaften als vermutet
angesehen werden können. Wir stehen nicht
dafür ein, daß unsere Leistungen Urheberrechte
Dritter nicht verletzen.
Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre
Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen.
Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen,
Mengenabweichungen sowie das offensichtliche Fehlen
zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 8 Tagen nach Entgegennahme der Ware schriftlich,
unter genauer Angabe der Fehler und unter Hinweis
auf die Lieferscheinnummer anzuzeigen. Entsprechendes
gilt für Mängel, die erst später
offensichtlich werden.
Die besondere Rügepflicht nach §§
377/378 HGB bleibt unberührt. Unterläßt
der Besteller die von ihm geschuldete Anzeige
bzw. Rüge, sind alle Gewährleistungs-
und etwaigen Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Die Gewährleistungspflicht entfällt,
wenn der Besteller unserer Aufforderung auf Rücksendung
des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend
nachkommt.
Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach
unserer Wahl entweder Ersatz liefern oder den
Vertrag rückgängig machen. Entscheiden
wir uns für Ersatzlieferung und schlägt
diese fehl, so kann der Besteller nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrags verlangen.
Unsere Gewährleistungsfrist gegenüber
Kaufleuten beträgt - abweichend von der ab
01.01.2002 geltenden gesetzlichen Bestimmungen
- maximal 1 Jahr, d.h. für Items, die gesetzlich
eine kürzere Gewährleistungsfrist als
1 Jahr haben, gelten eben diese. Schadensersatzansprüche
des Bestellers bestehen nur nach Maßgabe
des Abschnitts 8.
8.
SCHADENERSATZHAFTUNG
Schadensersatzansprüche des Bestellers, die
auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer
vertraglichen, vorvertraglichen oder gesetzlichen
Pflichten beruhen, sind ohne Rücksicht auf
ihren Rechtsgrund sowie auf Art und Umfang der
eingetretenen Schäden, ausgeschlossen. Bei
Leistung an Nichtkaufleute gilt dies nicht bei
Leistungsverzug oder Unmöglichkeit der Leistung;
in diesen Fällen haften wir der Höhe
nach beschränkt auf den Betrag des Kaufpreises
ausschließlich Mehrwertsteuer, der auf den
nicht oder nicht rechtzeitig erbrachten Teil unserer
Leistung entfällt.
Für Schäden, die wir grob fahrlässig
herbeigeführt haben, ist unsere Haftung bei
Leistungen an Kaufleute auf den Ersatz des bei
Vertragsabschluß vorhersehbaren Schadens
begrenzt.
9.
URHEBERRECHTE IN DRITTSTAATEN
Wir weisen darauf hin, daß dem Export unserer
Waren möglicherweise Urheberrechte oder verwandte
Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen.
Wir lehnen jede Haftung ab, wenn der Besteller
von den Inhabern solcher ausländischen Rechte
in Anspruch genommen wird.
10. AUSLANDSGESCHÄFTE
Die Bestimmungen der Haager Abkommen über
internationale Kaufverträge finden keine
Anwendung.
11.
URHEBERRECHT
Unsere Ideen und Vorschläge dürfen als
unser geistiges Eigentum ohne unsere Zustimmung
anderweitig in keiner Weise verwendet oder realisiert
werden. Wir werden bei Verletzung Schadensersatzansprüche
anmelden.
12.
ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Für alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung
ist Heilbronn. Erfüllungsort.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird
die ausschließliche Zuständigkeit des
Amtsgerichts Heilbronn vereinbart, wenn der Besteller
Kaufmann ist. Unser Recht den Besteller, der Kaufmann
ist, an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen,
bleibt unberührt. Auch einen Besteller, der
kein Kaufmann ist, können wir vor dem Amtsgericht
Heilbronn verklagen, wenn er in der Bundesrepublik
Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat,
oder wenn er nach Vertragsabschluß seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus diesem Gebiet verlegt, oder wenn sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. LANGFRISTIGE VERTRÄGE
Bei Verträgen, deren Erfüllungszeitpunkt
mindestens sechs Monate nach Vertragsabschluß
eintritt, behalten wir uns vor, eine Preiserhöhung
seitens unserer Zulieferer an den Besteller weiterzugeben.
Der Besteller ist bei einer unverhältnismäßigen
Preiserhöhung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits angefallene Kosten und Honorare werden
vom Besteller getragen.
14. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit
des Vertrages im übrigen. Die Parteien sind
verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen rückwirkend
durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem
mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen
Zweck möglichst nahekommt. |